Besserer Schutz von Journalistinnen und Whistleblowern

Die Enthüllungen rund um die geleakten Konten der Credit Suisse schlagen hohe Wellen. Einmal mehr sehen sich viele Menschen bestätigt, dass die Schweiz ein sicherer Hort für Steuerflüchtlinge und generell schmutziges Geld ist.

Informationen über diese unlauteren Geschäfte kommen häufig über die Recherchen investigativer Journalistinnen und Journalisten, in Kombination mit den Enthüllungen von Insidern, sogenannten Whistleblowern ans Tageslicht.

Nun ist es aber leider so, dass in der Schweiz strenge Gesetze zur Verfolgung von Informantinnen und Informanten aus der Bankenwelt herrscht. Nur schon die Mitarbeit an einer Recherche kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Dies war ein Grund dafür, dass einheimische Journalistinnen und Journalisten nicht an der Recherche zur Credit Suisse teilhaben konnten.

Regula Rytz verlangte nun in der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N), dass der betreffende Artikel 47 des Bankengesetzes neu formuliert wird. Momentan drohen die drei Jahre Gefängnis einer Person, die geheime Bankdaten „weiteren Personen offenbart“. Weitere Entscheide dürften im April anstehen.

Einen Artikel zum Thema gibts hier.