Filmgesetz

Am 15. Mai steht die Abstimmung über die Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz) an. Teil dieser Änderung ist, dass Streamingdienste zukünftig 4 Prozent ihres Umsatzes in der Schweiz in inländische Film- und Serienproduktionen investieren müssen.

Ausserdem müsste mindestens 30% des Angebots aus Schweizer Filmen und Serien bestehen. Dies ist schon heute der Fall. Allerdings ist diese Angleichung an die Bestimmungen der EU eine Bedingung für die Teilnahme am Kulturprogramm „Kreatives Europa“ wovon das Film- und Serienschaffen in der Schweiz auch profitieren würde.

Insgesamt wird geschätzt, dass mit der Änderung jährlich zusätzlich 18 Millionen für das Schweizer Filmschaffen zur Verfügung stünden. Da Filmproduktionen häufig sehr enge Budgetgrenzen gesteckt sind, wäre diese Änderung von grosser Bedeutung.

An der Medienkonferenz des Ja Komitees war auch Regula Rytz anwesend. Die Änderung ist richtig, weil Streamingdienste in der Schweiz mit hohen Abo Preisen viel Geld verdienen. Es ist nur gerecht, wenn ein Teil dieses Geldes auch wieder in das einheimische kreative Schaffen fliesst. Nachbarländer kennen bereits vergleichbare Regelungen. Dank diesen wurden erfolgreiche Produktionen wie „La casa de papel“ (Spanien) oder „Lupin“ (Frankreich) überhaupt erst möglich.

Hier gehts zur Webseite des Ja-Komitees.